Import Lösungen
01
Verzollung zum freien Verkehr
Der schnellste und effektivste Weg, um über Drittlandwaren zu verfügen, ist die Verzollung zum freien Verkehr – sei es im Sammelverfahren oder im Aufschubverfahren. Als unabhängiger Anbieter sind wir an den unterschiedlichen Europäischen Zollrechenzentren angeschlossen, sodass wir die Verzollungen Ihrer Waren schnell, zuverlässig und in allen Verfahrensbereichen abwickeln können.
02
NCTS Versandschein – T1 / T2
Um Zollgut unter zollamtlicher Überwachung innerhalb der Europäischen Union zu befördern, steht mit dem NCTS-Versandverfahren ein leistungsfähiger Service für die Wirtschaft zur Verfügung. Durch den Einsatz dieses europaweiten IT-Systems werden Verzögerungen beim Warenfluss vermieden, sodass Sie zeitnah die Verfügung über Ihre Waren erhalten.
03
Aktiver Veredelungsverkehr
In der aktiven Veredelung werden Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt, um nach Durchführung von Veredelungsarbeiten in Form von Veredelungserzeugnissen das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder zu verlassen. Während sich die Waren in der aktiven Veredelung befinden, sind die eingeführten Nicht-Unionswaren von den Einfuhrabgaben befreit. Im Anschluss an die aktive Veredelung kann die veredelte Ware z.B. wiederausgeführt oder zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.
04
Passiver Veredelungsverkehr
Im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs können vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte Gemeinschaftswaren in einem Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen werden und nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Die passive Veredelung läuft in drei Phasen ab:
- Unionswaren werden vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt…
- im Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen und…
- nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen.
05
Überwachungsdokumente STAHL
Die Wiedereinführung der Überwachung von Eisen- und Stahlimporten ist der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Stahlindustrie in der Europäischen Union geschuldet. Nicht alle Waren aus Eisen- oder Stahl sind betroffen, eine Überprüfung und evtl. Antragstellung erfolgt über unseren ELAN-Zugang bei der BAFA.
06
Beglaubigungen durch
Konsulat-Handelskammern
Handelsrechnungen werden von der IHK bescheinigt, wenn dies von ausländischen Behörden vorgeschrieben ist. Ebenso kann eine Bescheinigung verlangt werden, wenn der IHK Unterlagen (z.B. bei L/C-Geschäften) vorgelegt werden, aus denen sich die Notwendigkeit zur Bescheinigung tatsächlich ergibt.
07
Verbrauchsteuerpflichte Waren
EMCS
Für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist das elektronische Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) eingeführt worden. Im EMCS-Verfahren ist deshalb eine Steueraussetzung für Transitverkehr-Waren möglich. Die Erstellung des dazu erforderlichen elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) gehört zu unseren Dienstleistungen.
08
Vorübergehende Verwendung
Hochwertige Ausstellungsgüter aus Drittländern werden meist in sogenannter vorübergehender Verwendung in die EG eingeführt. Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die
- zu einem bestimmten Zweck vorübergehend bzw. befristet im Zollgebiet der EU verwendet werden
- während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen
- von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind
Mit innovativen Konzepten und professioneller Beratung möchten wir zu einer reibungslosen Abwicklung Ihrer internationalen Tätigkeiten beitragen.
Logistik Lösungen
Mit innovativen Konzepten und professioneller Beratung tragen wir zu einer reibungslosen Abwicklung Ihrer internationalen Tätigkeiten im Bereich Import bei.
Fiskalverzollung
Die Fiskalvertretung zur steuerbefreiten Einfuhrzollabfertigung hat viele Vorteile
Einfuhrgenehmigungen Bafa
Zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer werden für genehmigungspflichtige Waren Einfuhrgenehmigungen (EG) erteilt.