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Einfuhrgenehmigungen BAFA

Die Fiskalvertretung zur steuerbefreiten Einfuhrzollabfertigung hat viele Vorteile – falls Sie dazu Fragen haben oder eine individuelle Beratung möchten, sprechen Sie uns einfach an.

Einfuhr-
genehmigung

Zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen und damit auch der heimischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer werden für genehmigungspflichtige Waren unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Genehmigungsstellen Einfuhrgenehmigungen (EG) erteilt. Antragstellung und Abwicklung sind warenbezogen und können bei uns angefragt werden.

Verfahren

Die Zollstelle prüft bei der Einfuhrabfertigung einer Ware, ob eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wurde die Einfuhrgenehmigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt und der Zollstelle vom Einführer in Papierform vorgelegt, schreibt die Zollstelle die Genehmigung auf der Rückseite ab und gibt sie an den Einführer zurück. Verfügt der Einführer nicht über die erforderliche Einfuhrgenehmigung, lehnt die Zollstelle die Einfuhrabfertigung ab.

Antrag und Ausstellung

In den Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben ist, muss der Einführer rechtzeitig vor der Einfuhr bei der zuständigen Genehmigungsstelle die Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine Einfuhrgenehmigung ist in der gesamten EU gültig. Gleiches gilt für Einfuhrgenehmigungen, die von den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten der EU ausgestellt werden. Einfuhrgenehmigungen werden stets befristet und hinsichtlich Warenart und Menge beschränkt erteilt. Sie müssen unverzüglich an die Genehmigungsstelle zurückgegeben werden.

Logistik Lösungen

Mit innovativen Konzepten und professioneller Beratung tragen wir zu einer reibungslosen Abwicklung Ihrer internationalen Tätigkeiten im Bereich Import bei.

Fiskalverzollung

Die Fiskalvertretung zur steuerbefreiten Einfuhrzollabfertigung hat viele Vorteile

Einfuhrgenehmigungen Bafa

Zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer werden für genehmigungspflichtige Waren Einfuhrgenehmigungen (EG) erteilt.