Export – AES Ausfuhranmeldung
Die Zollabfertigung bei Exportsendungen, d.h. die Ausfuhr von Waren aus Deutschland in Nicht-EU-Länder, ist seit dem 1. Juli 2009 nur noch mit dem IT-Verfahren AES (Automated Export System) möglich. Dieses System schafft für die deutsche Zollverwaltung, aber auch für alle Exporteure die Voraussetzung für eine weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
AES Ausfuhr
Mit unseren Teilnehmerbewilligungen zum Atlas-Zollsystem bieten wir Ihnen den direkten Draht zum AES-Verfahren. Wir melden schnell, effizient und rechtskonform Ihre Drittlandsendungen beim Zoll an und sorgen für die reibungslose Überlassung Ihre Waren zum Export. Die Ausfuhr via AES-Verfahren ist unbürokratisch und kostengünstig – Sie müssen keine teuren Investitionen in Hard- und Software oder in die Schulung Ihrer Mitarbeiter tätigen.
Keine laufenden Kosten
Es entstehen Ihnen keine laufenden Kosten für immer wiederkehrende Updates. Ihre Im- und Exportzollabfertigungen erfolgen stets sicher und rechtskonform nach den aktuellen Außenwirtschafts-, Zollvorschriften und Durchführungsverordnungen.
Fachgerechte Abwicklung
Nutzen auch Sie die Vorteile der elektronischen Ausfuhrabwicklung für Ihr Unternehmen – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit ihrem ganzen Wissen in Sachen Zoll zur Verfügung und garantieren Ihnen eine fachgerechte Abwicklung.
Zweistufiges Ausfuhrverfahren
A
Gestellung außerhalb des Amtsplatzes
Warenwert ab 1000,00 € oder ab 1000 kg
Ausfuhren müssen vorangemeldet werden
Anmeldungen müssen 2 Stunden vor Dienstschluss der jeweiligen Ausfuhrzollstelle gemeldet worden sein (24-Stunden-Regelung)
Gestellung der Waren erfolgt am Lagerort der Ware
Ware befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Ausfuhrzollstelle
Ausgang an jedem Zollamt möglich (Antwerpen, Hamburg etc.)
Exporteur Privatperson = keine EORI erforderlich
Exporteur gewerblich = EORI erforderlich
B
Gestellung am Amtsplatz
Warenwert ab 1000,00 € oder ab 1000 kg
Waren befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Ausfuhrzollstelle
Die Gestellung erfolgt am gleichen Tag bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle
Ausgang an jedem Zollamt möglichen (Hamburg, Antwerpen etc.)
Exporteur Privatperson = keine EORI erforderlich
Exporteur gewerblich = EORI erforderlich
Einstufiges Ausfuhrverfahren
C
Beim Ausgangszollamt
Genehmigungsfreie Ausfuhrsendungen bis zu einem Wert von 3000,- € können bei der Ausgangszollstelle ohne Voranmeldung gestellt und zur Ausfuhr beantragt werden.
Ausgang an jedem deutschen Ausgangszollamt möglich (z.B. Hamburg)
Exporteur Privatperson = keine EORI erforderlich
Exporteur gewerblich = EORI erforderlich
D
Unvollständige und ergänzende Ausfuhranmeldung
Die unvollständige Ausfuhranmeldung ist eine vorläufige Zollanmeldung und dient vorrangig der Erleichterung der Ausfuhrabfertigung. Die Zollverwaltung akzeptiert unvollständig Zollanmeldungen, wenn der Anmelder zum Zeitpunkt der Anmeldung über bestimmte Daten nicht verfügt.
Was können wir für Sie tun? Sprechen Sie uns an! Unsere Leistungen werden Sie überzeugen.
AES
Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhr von Waren aus Deutschland in Nicht-EU-Länder, ist seit dem 1. Juli 2009 nur noch mit dem IT-Verfahren AES (Automated Export System) möglich.
Carnet A.T.A / T.I.R
Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
Präferenzdokumente
Warenverkehrsbescheinigungen, Ursprungszeugnisse und Lieferantenerklärungen: wir helfen Ihnen bei er Erstellung der Dokumente.
Ausfuhrkontrolle/
Embargos
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