A
Gestellung außerhalb des Amtsplatzes
Warenwert ab 1000,00 € oder ab 1000 Kg
Ausfuhren müssen vorangemeldet werden.
Anmeldungen müssen 2 Stunden vor Dienstschluss der jeweiligen Ausfuhrzollstelle gemeldet worden sein. (24 stunden Regelung)
Gestellung der Waren erfolgen am Lagerort der Ware
Ware befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Ausfuhrzollstelle
Ausgang an jedem Zollamt möglich (Antwerpen, Hamburg usw.)
Exporteur Privatperson = keine EORI erforderlich
Exporteur Gewerblich = EORI erforderlich